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Warum ist die Ansteckungsgefahr in der Gastronomie so schwer zu beurteilen?

corona gastronomie verordnung

Die Landesregierung und Bund und Länder haben die Corona-Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus erneut im Oktober 2020 verschärft. Unter anderem werden auch Bars, Clubs, Discos, Bars und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Die Gastronomie zu öffnen ist nun auch mit einem entsprechenden Hygienekonzept untersagt. Aber wie hoch ist das tatsächliche Infektionsrisiko in gastronomischen Einrichtungen? Viele Gastronomen hatten gehofft, im Januar 2021 ihre Pforten wieder öffnen zu können, denn diese sind seit November 2020 wieder geschlossen. Doch erneut hat es eine Änderung gegeben. Das Öffnen der Restaurants ist wieder untersagt worden. Einige Aspekte sind jedoch noch erlaubt

Seit März 2020 hat die Corona-Pandemie die Menschen und die Gesundheit des Landes fest im Griff. Im Bereich der Gastgewerbe gibt es zuverlässige Berichte über die Covid-19 Infektionen in jedem Bundesland. Zu Beginn des Ausbruchs der Corona-Pandemie im März 2020 in Deutschland kam es bei einem Geschäft für Autoteile in der Nähe von München, im Bundesland Bayern, zu einem großflächigen Sars-CoV-2 Ausbruch. Diese waren die ersten 16 bekannten Covid-19-Fälle in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie. Ein Forschungsteam verfolgte die Infektionskette des Sars-CoV-2. Ein Mitarbeiter hat einen Kollegen in der Cafeteria infiziert. Dies geschah bei der Übergabe eines Salzstreuers, während sie Rücken an Rücken saßen.

Das Forschungsteam beschrieb diesen Fall Mitte Mai 2020 in der Zeitschrift “The Lancet: Infectious Diseases”. In Ostfriesland, Lille, ereignete sich ein weiterer Fall im Gastgewerbe, einem Restaurant. Dort wurde eine Party abgehalten und so verteilte sich das Corona-Virus in geschlossenen Räumen ungehindert. Dort infizierten sich ca. 30 weitere Gäste an Covid-19. Für eine Verbreitung des Corona-Virus ist dies ein Musterbeispiel. Ähnliche Vorfälle ereigneten sich auch in ähnlichen Einrichtungen in Berlin. Zu diesem Zeitpunkt halt in keinem Bundesland die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Änderung begann in einigen Teilen des Landes bereits im April 2020, jedoch nicht in allen. Einige Zeit später war es untersagt, ohne einen solchen in geschlossene Räume wie öffentliche Verkehrsmittel zu steigen. Diese Änderung kam für viele Bürger sehr plötzlich. Man hoffte damit, die Gesundheit der Menschen zu schonen.

Wie hoch ist das Risiko, sich in der Gastronomie anzustecken?

Bislang ist über eine genaue Datenlage und Information noch nichts bekannt, sodass geeignete Maßnahmen und Regelungen in Bezug auf Corona im Bereich der Restaurants getroffen werden können. Bislang gibt es dahingehend nur wenig Forschungsergebnisse. Eine der wenigen Studien fand in Atlanta, USA statt. Diese bezog sich auf die Kontrolle und Prävention der Corona Erkrankung. Dort kamen Experten jedoch zu dem Ergebnis, dass ein Besuch der Restaurants und ähnlichen Einrichtungen einen Risikofaktor für die Corona-Pandemie darstellt. Dazu gab es noch eine Kontroll-Studie, bei der infizierte Fälle mit nicht infizierten Fällen verglichen wurden. In diesem Fall sollen diese Personen getestet worden sein, da sie typische Corona-Symptome aufweisen. Aber nur etwa die Hälfte der Tests war positiv, sodass nur diese infiziert waren.

Den Probanden wurden in beiden Gruppen die gleichen Fragen gestellt:

  • Was haben sie in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome getan?
  • Haben sie sich mit einer großen Gruppe von Menschen getroffen?
  • Waren sie einkaufen?
  • Waren sie in einem Restaurant oder ähnlichen Einrichtung?
  • Waren Sie im Fitnessstudio?
  • Waren sie im Büro, Laden oder beim Frisör?

Die Antworten beider Gruppen wurden miteinander verglichen. Bei den Menschen, die Gastronomien besucht haben, gab es im Verhalten einen signifikanten Unterschied. Beim Besuch von Bars und Cafés gab es eine Untergruppe.

Die infizierten Personen waren doppelt so häufig in gastronomischen Betrieben wie die Kontrollgruppe, bevor die Symptome auftraten. Somit kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass der Besuch von gastronomischen Einrichtungen ein Risikofaktor darstellt. Es ist nicht möglich, mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu essen. Daher werden an dieser Stelle weitere Maßnahmen und Beschränkungen empfohlen wie beispielsweise eine gute Belüftung.

Wie verlässlich sind die Studien aus den USA

Die Experten haben einige Maßnahmen aufgelistet, um das neuartige Coronavirus einschränken. Zum einen werden die Menschen viel auf das Virus getestet. Bei 320 Testpersonen hatte sich die Hälfte mit dem neuartigen Coronavirus infiziert und die andere Hälfte nicht. Die Personen unterschieden sich auch in Alter und Geschlecht.

Die Gruppen wurden nicht gefragt, ob sie in geschlossenen Räumen aßen oder im öffentlichen Raum. Dadurch wurde deutlich, es gibt einige unsichere Faktoren, die bei den Verordnungen, Maßnahmen und Beschränkungen in der Corona-Krise berücksichtigt werden müssen. Dies gilt vor allem für gastronomische Betriebe und Einrichtungen.

Sind die Zahlen in Deutschland zuverlässig?

Diese Zahlen im Land sollten ebenfalls mit Vorsicht behandelt werden. Man sollte bedenken, dass auch diese nicht genau beschreiben können, was passiert. Sie liefern keine genauen Informationen. Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass ein Ausbruch der Krankheit durch gastronomische Betriebe stattfindet. Es ist viel einfacher für die Gesundheitsämter, die Infektionsketten im Bundesland zu verfolgen als an öffentlichen Orten. Dies sind beispielsweise Beherbergungsbetriebe, bei Dienstleistungen wie Frisöre, im Tattoo-Studios, öffentlichen Verkehrsmitteln, gastronomische Betriebe oder ähnliche Einrichtungen im öffentlichen Raum. Dadurch kann es zu statistischen Verzerrungen kommen.

Diese Aspekte müssen Gastwirte beachten

Die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland ist noch nicht auf das Niveau gesunken, das erforderlich ist, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Bereits im April 2020 sprach die Landesregierung daher einen Lockdown aus. Dieser harte Lockdown erneuerte sich dann im Dezember 2020 erneut. Insbesondere für die Hochrisikogebiete wie Bayern und Sachsen war dies im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vonnöten. Dies betraf vor allem die Restaurants und ähnliche Einrichtungen. Es wurden entsprechende Verordnungen, Regelungen und Maßnahmen verhängt, die sich nun im Dezember 2020 im ganzen Land wiederholten. Zuvor wurden im Sommer strenge Hygienekonzepte für die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe entwickelt, die sich an die Corona-Verordnungen hielten. Doch all dies brachte nichts, die Betriebe wurden erneut geschlossen. Derzeit ist nur noch der Außer-Haus-Verkauf von Speisen erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung waren bislang Kantinen. Doch auch diese werden nun im Januar 2021 laut der neuen Verordnung und Maßnahmen der Landesregierung geschlossen. Die Schulen werden ebenfalls erst Ende Januar 2021 / Anfang Februar 2021 wieder öffnen.

Im Internet finden sich einige falsche Informationen zu den geltenden Regelungen und Verordnungen wieder. Gerade für die Restaurants ist es wichtig, immer mit aktuellen Informationen versorgt zu werden, um die nächsten Schritte planen zu können. Ein Gastronomielokal öffnet man nicht einmal eben innerhalb von 24 Stunden. Daher ist es für diesen Bereich besonders wichtig, jede Änderung genau zu verfolgen.

Die neusten Regelungen im Bereich der Gastronomie

Anfang Dezember 2020 beschlossen Bund und Land einen erneuten harten Lockdown. Die neuen Regelungen und Verordnungen traten zeitnah in Kraft. Grundsätzlich gelten nun fast die gleichen Verordnungen wie zu Beginn der Krise. Die aktuellen Verordnungen und Änderungen können auf der Seite der Bundesregierung als PDF heruntergeladen werden. Der Einzelhandel musste laut Corona-Verordnung erneut komplett schließen, ausgenommen sind Waren des täglichen Bedarfs. Restaurants und gastronomische Betriebe dürfen ihre Speisen noch außer Haus verkaufen. Insbesondere der Verkauf von alkoholischen Getränken ist seit Oktober 2020 verboten. Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, sind komplett geschlossen. Das Beherbergen von Personen aus touristischen Zwecken ist im gesamten Land ebenfalls untersagt.

Einrichtung – Take away und Abholservice

Die Gastronomie darf auch im Dezember 2020 laut der neuen Verordnungen und Regelungen ihre Speisen noch außer Haus verkaufen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese sich an das Hygienekonzept und die geltenden Corona-Verordnungen halten.

Die aktuellen Verordnungen und Informationen sind immer als PDF auf der Seite der jeweiligen Bundesländer und der Bundesregierung zu finden. Nicht nur die Verordnungen sind ein wichtiger Teil im Kampf gegen das Virus, auch die Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Maßnahmen gelten nach wie vor im ganzen Land. Die Allgemeinverfügungen sind für alle Bundesländer gültig. Welche dies im Einzelnen sind, findet sich insbesondere auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes wieder.

Wer ist die DEHOGA?

Die DEHOGA umfasst der deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Deutschland. Ihnen gehören 223.000 Betriebe mit 2,4 Millionen Beschäftigten an. Von diesen sind mehr als 52.000 Auszubildenden ein Teil. Für die Wirtschaft ist das Gastgewerbe ein sehr wichtiger und starker Zweig und macht einen Teil der heimischen Tourismusindustrie aus. Ebenso fallen darunter die Beherbergungsbetriebe. Die geltenden Regelungen und Informationen finden sich auch auf deren Website. Ebenso findet man hier Vorschläge für Hygienekonzepte, mögliche Änderungen, weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich vieler gestellter Fragen und Initiativen. In der Gastronomie gelten ebenfalls die Regelungen der Mund-Nasen-Bedeckung. Dies hat sich auch im Dezember 2020 beim harten Lockdown nicht geändert.

Die Corona Verordnungen für Baden-Württemberg

Die geltenden Verordnungen für Baden-Württemberg finden Sie für die verschiedenen Bereiche ebenfalls auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. Die Struktur wurde zum 1. Juli 2020 noch einmal komplett überarbeitet und somit entfallen viele Fach-Verordnungen. Für das Land gelten nun ebenfalls die Regelungen der Allgemeinverfügung. Alle weiteren Informationen, einschließlich der aktuellen Gesetze finden Sie auf der Seite. Die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität.

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